Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben stehen?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 25 June 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben stehen? Diese Frage stellen sich Arbeitnehmer, wenn sie im Kündigungsschreiben vergebens nach einem Grund für ihre Kündigung suchen. Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt - der Arbeitnehmer wird oft im Dunkeln gelassen. Darf der Arbeitgeber das? Oder hat er Zeit, die Gründe im arbeitsgerichtlichen Prozess nachzureichen? Antworten hat Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.
Die einfache Antwort auf diese Fragen ist: grundsätzlich ja! Warum grundsätzlich? Weil diese arbeitsrechtliche Regel einige Ausnahmen hat. Für die meisten Kündigungen gilt allerdings, dass der Arbeitgeber nicht nur keine Gründe im Kündigungsschreiben nennen muss. Aus taktischen Gründen muss man ihm sogar dazu raten, zu den Gründen für die Kündigung erst einmal zu schweigen.