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Träger des Kyoto-Preis 2018 bekanntgegeben

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Träger des Kyoto-Preis 2018 bekanntgegeben
Dr. Karl Deisseroth, Dr. Masaki Kashiwara, Frau Joan Jonas (von links nach rechts)

Der Kyoto-Preis gilt neben dem Nobelpreis als eine der weltweit wichtigsten Auszeichnungen für das Lebenswerk herausragender Persönlichkeiten in Kultur und Wissenschaft. Die diesjährigen Preisträger sind der amerikanische Neurowissenschaftler und Professor sowie Forscher am Howard Hughes Medical Institute der Universität Stanford Dr. Karl Deisseroth, der japanische Mathematiker und projektleitende Professor am Forschungsinstitut für mathematische Wissenschaften an der Universität Kyoto Dr. Masaki Kashiwara, sowie die amerikanische Künstlerin Joan Jonas.

Premiumpartner Crea Union auf der deutschen Immobilienmesse

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Premiumpartner Crea Union auf der deutschen Immobilienmesse

Die Deutsche Immobilienmesse 2018 ist mit 3.000 erwarteten Besuchern, die größte Netzwerkveranstaltung dieser Art. Zum fünfjährigen Jubiläum der Messe konnten sich professionelle Dienstleister in der Westfallenhalle am 12. und 13. Juni 2018, über die neuesten Trends der Immobilienwirtschaft informieren.

Kündigung wegen Diebstahls: Chancen auf eine Abfindung?

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 Chancen auf eine Abfindung?
Fachanwalt Bredereck

Im Unternehmen ist geklaut worden. Ein Mitarbeiter wird verdächtigt und vor die Tür gesetzt: Fristlose Kündigung. Gegen die wehrt er sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Im Prozess staunt der Chef nicht schlecht: Er soll dem vermeindlichen Dieb eine Abfindung zahlen; das Verfahren soll mit einem Abfindungsvergleich beendet werden. Warum sich das für den Arbeitgeber fast immer lohnt, erklärt Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.

Für den Arbeitgeber ist eine Kündigung immer riskant. Selbst wenn er sich ganz sicher ist, selbst wenn er den Diebstahl sogar selbst beobachtet hat: Bei einer fristlosen Kündigung wegen Diebstahls muss er bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten, sonst kassiert das Arbeitsgericht die Kündigung. Der gekündigte vermeidliche Dieb muss dann wieder eingestellt werden, ihm müssen Lohn und Gehalt nachgezahlt werden, mitsamt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge.

Deutschland-Entspannt.de 2018

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Deutschland-Entspannt.de 2018
www.deutschland-entspannt.de

In der heutigen schnelllebigen Zeit mit wenigen Ruhephasen sollten Sie sich ab und an auch mal eine kleine Auszeit nehmen und zu sich finden, Kräfte sammeln und dann wieder neu durchstarten!

Viele Menschen tun das schon regelmäßig mit "Qi-Gong" Übungen oder in wöchentlichen Taiji-Kursen. Bei "Deutschland-entspannt.de" wollen wir dies am Sonntag, den 19. August 2018 deutschlandweit gemeinsam tun und zwar unter freiem Himmel unter qualifizierter Anleitung an vielen verschiedenen Standorten. Es gibt schon Standorte von im Norden Hamburgs, über Berlin bis runter nach Dortmund und Eppingen zu verzeichnen.

Alle Standorte finden Sie rechtzeitig unter www.Deutschland-entspannt.de!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Vorher zum Anwalt?

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 Vorher zum Anwalt?
Fachanwalt Bredereck

Der Arbeitgeber muss lange erkrankten Mitarbeitern ein BEM, ein betriebliches Eingliederungsmanagement, anbieten. Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzerhalt seien das Ziel, so beschreibt es der Gesetzgeber. In der Praxis ebnen viele Chefs damit den Weg für eine krankheitsbedingte Kündigung. Grund genug für den Mitarbeiter, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen? Meistens ja!

Während des BEM sprechen diverse Beteiligte mit dem Arbeitnehmer, so auch der BEM-Verantwortliche beim Arbeitgeber. In sogenannten BEM-Gesprächen will man mehr über den Arbeitnehmer erfahren, unter anderem über seine Einschränkungen am Arbeitsplatz, aber auch über sein persönliches Umfeld und Belastungen. Jedem Arbeitnehmer muss klar sein, dass der Arbeitgeber alle dort gesammelten Informationen verwenden kann für die Begründung einer späteren Kündigung wegen Langzeiterkrankung.

Will die Allianz 5000 Stellen abbauen? Was tun bei einem Aufhebungsvertrag?

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Will die Allianz 5000 Stellen abbauen? Was tun bei einem Aufhebungsvertrag?
Fachanwalt Bredereck

Das Manager Magazin hat in seiner Onlineausgabe vom 21.06.2018 über einen möglicherweise geplanten Stellenabbau beim Versicherungskonzern Allianz berichtet. Man erwäge, mindestens 5000 Arbeitsplätze, das seien 20 Prozent der Belegschaft, in den kommenden Jahren abzubauen, was die Allianz dem Bericht zufolge bestreitet. Das Magazin beruft sich auf Unternehmerkreise. Dem Medienbericht zufolge will der Münchener Versicherer den Stellenabbau "mit freiwilligen Vereinbarungen" umsetzen. Was das für die Allianzmitarbeiter bedeutet, sagt Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.

Wenn sich der Bericht bewahrheitet, werden viele Allianzmitarbeiter in Zukunft ein Abfindungsangebot erhalten, in Aufhebungsverträgen, die Mitarbeitern einen Anreiz bieten sollen, freiwillig den Konzern zu verlassen. Jeder Arbeitnehmer, dem man einen Aufhebungsvertrag anbietet, muss folgendes beachten.

Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben stehen?

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Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben stehen?
Fachanwalt Bredereck

Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben stehen? Diese Frage stellen sich Arbeitnehmer, wenn sie im Kündigungsschreiben vergebens nach einem Grund für ihre Kündigung suchen. Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt - der Arbeitnehmer wird oft im Dunkeln gelassen. Darf der Arbeitgeber das? Oder hat er Zeit, die Gründe im arbeitsgerichtlichen Prozess nachzureichen? Antworten hat Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.

Die einfache Antwort auf diese Fragen ist: grundsätzlich ja! Warum grundsätzlich? Weil diese arbeitsrechtliche Regel einige Ausnahmen hat. Für die meisten Kündigungen gilt allerdings, dass der Arbeitgeber nicht nur keine Gründe im Kündigungsschreiben nennen muss. Aus taktischen Gründen muss man ihm sogar dazu raten, zu den Gründen für die Kündigung erst einmal zu schweigen.

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