Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Tierschutzrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 May 2018Hund im Sommer im Auto gelassen: Geldbuße
Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurücklässt, riskiert eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und ein dreistelliges Bußgeld. Denn Autos heizen sich sehr schnell auf, dadurch gerät der Hund in Lebensgefahr. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München zu Ungunsten einer Tierhalterin.
AG München, Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17