Absetzbarkeit von Studienkosten
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 May 2018Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf Seiten der Studierenden
Absetzbarkeit von Studienkosten - Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf Seiten der Studierenden
Bereits viele Jahre dauert der Rechtsstreit zwischen Fiskus und Studenten an. Um was es geht? Gleichbehandlung! Und zwar eine, die ordentlich ins Geld geht. Denn Bachelor- und Masterstudenten erfahren im Steuerrecht eine komplett unterschiedliche Behandlung. Daher hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits 2014 dem Bundesverfassungsgesetz (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob eine Regelung im Einkommensteuergesetz (EStG), wonach die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung Sonderausgaben und keine Werbungskosten seien, mit dem Grundgesetz - insbesondere dem Gleichheitssatz - vereinbar sind.
Worum geht"s im Rechtsstreit?
Während alle Studenten, die ein Zweitstudium absolvieren, ihre Studienkosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen können, erkennt das Finanzamt beim Erststudium lediglich den Abzug als Sonderausgaben in Höhe von maximal 6.000,00 Euro an. Auch ist ein Verlustvortrag nur für Studenten im Zweitstudium erlaubt. Eine krasse Ungleichbehandlung.