Schenkung durch biologischen Vater - Günstige Steuerklasse I für leibliches Kind
Verfasser: pr-gateway on Friday, 25 May 2018Schenkung durch biologischen Vater - Günstige Steuerklasse I für leibliches Kind
Auch für Schenkungen des biologischen, nicht rechtlichen, Vaters an sein leibliches Kind gilt die günstigere Steuerklasse I. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az.: 1 K 1507/16).
Wird ein Kind in eine Ehe geboren, gilt der Ehemann automatisch als der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist. Für Kinder gilt bei Erbschaften oder Schenkungen eines Elternteils ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Das Hessische Finanzgericht entschied, dass dieser Freibetrag und damit die günstigere Steuerklasse I auch für Schenkungen des biologischen Vaters, der nicht gleichzeitig der rechtliche Vater des Kindes ist, anzusetzen ist, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.