Fiskus will prüfen, ob Airbnb-Vermieter ihre Einnahmen versteuert haben
Verfasser: pr-gateway on Friday, 25 May 2018
Essen, 25. Mai 2018****Wie aus gut informierter Quelle (Wirtschaftswoche 04.05.2018) verlautet, hat die Hamburger Finanzbehörde, federführend für das gesamte Bundesgebiet, über das Bundeszentralamt für Steuern und die irische Steuerbehörde eine Anfrage nach den Namen der Vermieter bei der irischen Europa-Tochter von Airbnb gestellt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert , weist darauf hin, dass die Finanzämter die Liste dann mit den Steuererklärungen der Betroffenen abgleichen wollen, um zu sehen, ob ihre Erträge aus den Mietverträgen auch versteuert wurden.