"Tooooor!" - Wie viel Krach ist erlaubt?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 June 2018Zur Fußball-WM in Russland gelten veränderte Regelungen
München (14.06.2018) - Eine WG feiert eine Party, die Nachbarin telefoniert lautstark auf dem Balkon oder hört stundenlang ohrenbetäubende Musik - in Mehrfamilienhäusern ist es selten ruhig. Eine Übersicht was erlaubt ist und wo es Grenzen gibt, hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) zusammengestellt. Eine Besonderheit in diesem Jahr: Während der Fußball-WM in Russland ist Jubeln auch nach 22 Uhr erlaubt.
Grundsätzlich müssen Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und dürfen in der Wohnung nur so laut sein, dass es andere nicht stört. An Sonn- und Feiertagen sind laute Musik oder Heimwerkerarbeiten den ganzen Tag nicht erlaubt. In den Ruhezeiten ist maximal Zimmerlautstärke gestattet (Bundesgerichtshof Az. VZB 11/98). Sind Ruhezeiten nicht durch Hausordnung oder Mietvertrag geregelt, gilt das jeweilige Landesimmissions-Schutzgesetz: Danach ist von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe. Selbst wenn Ruhezeiten durch Hausordnungen oder durch Gemeindeverordnungen festgesetzt sind, völlige Stille kann kein Mieter verlangen. Denn auch bei Zimmerlautstärke dürfen unter Berücksichtigung baulicher Verhältnisse Geräusche in die Nachbarwohnung dringen.
Was ist erlaubt? Was nicht?