Erholungsoase Wald: Sperrgebiet für Fahrradfahrer?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 16 May 2018R+V-Infocenter: über Regelungen informieren
Wiesbaden, 16. Mai 2018. In der Freizeit raus in die Natur: Auch viele Radfahrer und Mountainbiker sind gerne im Wald unterwegs. Doch ist das erlaubt? Das Infocenter der R+V Versicherung informiert, wo Biker in Waldgebieten fahren dürfen - und wo nicht.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Jeder darf einen Wald zur Erholung nutzen. Das gilt grundsätzlich auch für Radfahrer oder Mountainbiker - allerdings mit Einschränkungen. Das Bundeswaldgesetz schreibt beispielsweise vor, dass sie im Wald nur auf Straßen und Wegen fahren dürfen. "Aus den länderspezifischen Regelungen können sich weitere Besonderheiten und Einschränkungen ergeben, die zum Teil sehr unterschiedlich sind", so Nina Schilderoth, Rechtsexpertin beim R+V-Infocenter.