Kleingarten - Rechtliche Infos für Hobbygärtner
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 3 May 2018ARAG Experten geben Laubenpiepern wertvolle Tipps.
Wer seine Vorstellung vom grünen Idyll nicht zu Hause verwirklichen kann, überlegt sich jetzt vielleicht, einen Kleingarten zu pachten. Angehenden Schrebergärtnern sollte allerdings bewusst sein, dass mit dem Gartenglück auch einige Pflichten einhergehen. Die ARAG Experten informieren über die rechtlichen Aspekte des Kleingartenlebens.
Der Kleingarten und die rechtlichen Aspekte
Wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt unter anderem, wann ein Garten überhaupt als Kleingarten gilt: Er muss in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen - also einer Kleingartenanlage - liegen und nicht erwerbsmäßig genutzt werden. Im BKleingG finden sich auch Sondervorschriften zum Vereinsrecht und zum Pachtvertrag, die ergänzend zu den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten.