Doktoranden gehen keinem "geregelten" Studium nach
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 13 June 2018Keine studentische Krankenversicherung für ein Promotionsstudium
Doktoranden gehen keinem "geregelten" Studium nach - Keine studentische Krankenversicherung für ein Promotionsstudium
Eine studentische Krankenversicherung kann Geld sparen. In einem Grenzfall hat das Bundessozialgericht (BSG) nun konkretisiert, ab und vor allem bis wann man als Student im versicherungsrechtlichen Sinne gilt und stellt klar: Studium ist nicht gleich Studium.
Für Studenten bieten Krankenversicherungen häufig besonders günstige Tarife an. Bis zu welchem Zeitpunkt man aber als Student im versicherungsrechtlichen Sinne angesehen wird, stellte nun das BSG mit Urteil vom 07.06.2018, Aktenzeichen: B 12 KR 15/16 R, klar. Geklagt hatte ein Doktorand, der nach Abschluss seines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium begonnen hatte.
Im Ergebnis verneinte das BSG die Studenteneigenschaft des Doktoranden aus Gründen der Gesetzessystematik: Denn der in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verwendete Begriff des eingeschriebenen Studenten sei nicht deckungsgleich mit den hochschulrechtlichen Begrifflichkeiten.