ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 13 June 2018Aktuelle Grichtsurteile auf einen Blick
+++ Streikverbot für Beamte hat Bestand +++
Beamte dürfen auch künftig nicht in Deutschland streiken. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem aktuellen Urteil vier Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern zurück (BVerfG, Az.: 2 BvR 1738/12, 646/15, 1068/14 und 1395/13).
+++ Höhere Anforderungen an Energiepreisänderungen +++
Anbieter müssen bei einer Erhöhung der Energiepreise alte und neue Preise detailliert auflisten. Dabei müssen nicht nur der alte und der neue Gesamtpreis erkennbar sein, sondern laut ARAG auch die Veränderungen der einzelnen Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage (BGH, Az.: VIII ZR 247/17).
+++ Kein Anspruch auf "Heiratsgeld" +++
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Gewährung von "Heiratsgeld" zur Finanzierung von Hochzeitsfeierlichkeiten, da das Sozialrecht hierfür keine Rechtsgrundlage vorhält. Es handele sich laut ARAG auch nicht um darlehensweise zu gewährenden unabweisbaren Bedarf (SG Mainz, Az.: S 10 AS 777/17).