Arbeitsplatzabbau bei Opel (PSA)? Tipps zum Thema Aufhebungsvertrag
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 May 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Am Standort von Opel (PSA) in Eisenach soll die Belegschaft schrumpfen, von 1800 auf rund 1000 Mitarbeiter. Das berichtet die dpa unter Berufung auf Gewerkschaftskreise. Wie kann Opel die Stellen abbauen? Eine Möglichkeit: mit Aufhebungsverträgen. Was Arbeitnehmer bei Aufhebungsverträgen beachten müssen, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.
Erstens, keine Sperrzeit riskieren! Jeder Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss wissen, dass er sich dadurch eine Sperrzeit auf den Bezug seines Arbeitslosengeldes einhandeln kann. Schließlich hat er mit dem Aufhebungsvertrag an seiner Arbeitslosigkeit "mitgewirkt", was Grundlage ist für eine Sperre des Arbeitslosengeldes, die bis zu 12 Wochen andauern kann, in Einzelfällen sogar länger. Wer sichergehen will, dass er sein volles Arbeitslosengeld erhält, darf seinen Arbeitsplatz regelmäßig nicht freiwillig aufgeben.