Zuspätkommtag: Kündigungsgrund oder Kalenderspaß?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 July 2025ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Verspätungen am Arbeitsplatz
Am 30. Juli ist "Zuspätkommtag". Ein eher ironischer Aktionstag, der die Pünktlichkeit mal auf die lockere Schulter nimmt. Doch so humorvoll die Idee ist, im Arbeitsalltag hat Unpünktlichkeit oft ernste Folgen. Denn das Arbeitsrecht kennt kein Augenzwinkern, wenn Beschäftigte regelmäßig zu spät kommen. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erklärt, wann es bei Verspätungen ernst wird, was das Wegerisiko bedeutet und warum Pünktlichkeit keine Option, sondern Pflicht ist.