Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 16 May 2025ARAG Experten mit Urteilen rund ums Wohnen
Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung
Ein Vertrag ist ein Vertrag? Nicht immer - vor allem, wenn das Widerrufsrecht ins Spiel kommt. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Kunde einen Dienstvertrag über Handwerkerleistungen widerrufen durfte, obwohl die Arbeiten schon komplett erledigt waren. Was war passiert? Ein Mann ließ die Elektroinstallation seines Hauses erneuern. Der Vertrag wurde außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen, womit der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht hatte. Allerdings hatte der Unternehmer vergessen, ihn darüber aufzuklären. Und damit trägt er das komplette Verlustrisiko. Der Elektrobetrieb erhielt trotz vollständig erbrachter Dienstleistung keine Vergütung und auch keinen Wertersatz (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-97/22).
