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ING-Studie: Fintechs etablieren sich im B2B-Geschäft

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 Fintechs etablieren sich im B2B-Geschäft

Während die Publikumspresse häufig über Fintechs berichtet, deren Zielgruppe hauptsächlich aus Privatkunden besteht, sind technologiebasierte Finanzunternehmen mit dem Firmenkundengeschäft als Schwerpunkt weit weniger bekannt. Doch das heißt noch lange nicht, dass das Segment der digitalen Finanzdienstleister im Firmenkunden- oder B2B-Geschäft weniger bedeutsam wäre.

Eine aktuelle Studie des niederländischen Finanzkonzerns ING zeigt, auf welch vielfältige Weise Fintechs die traditionellen Geschäftsmodelle der Banken im Firmenkundengeschäft herausfordern. Die Zeiten, in denen für Unternehmer die Hausbank der erste Ansprechpartner in allen Fragen rund um Finanzierung, Zahlungsverkehr und Kapitalanlage war, neigen sich rasant dem Ende zu. Denn: Entscheidend für Unternehmer sei nicht die Zuordnung eines Finanzpartners zum Banken- oder Fintech-Sektor, sondern der Mehrwert, den dieser zu bieten habe, heißt es in der Studie.

Digitale Finanzierungslösungen sind ein Schwerpunkt

Orangensaft nicht nur zum Frühstück eine gute Wahl

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Orangensaft nicht nur zum Frühstück eine gute Wahl
Ein kleines Glas Orangensaft (150 ml) deckt schon über 50 % des täglichen Bedarfs an Vitamin C

Wenn man sich einen schön gedeckten Frühstückstisch vorstellt, findet sich mit großer Sicherheit auch ein Glas Orangensaft darauf. "O-Saft" wie er auch gerne abgekürzt wird, ist definitiv ein Frühstücksklassiker. Und mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 7,5 Litern ist er neben Apfelsaft der meistgetrunkene Saft in Deutschland.[1] Nicht nur als purer Saft macht er sich gut auf dem Frühstückstisch, sondern auch als Zutat im morgendlichen Smoothie oder den derzeit schwer angesagten "Overnight Oats". Ein Grund für seine Beliebtheit als Frühstückssaft ist sicherlich, dass das Vitamin C im Saft dazu beiträgt, Müdigkeit zu verringern. Erstaunlich ist, dass Orangensaft bei anderen Gelegenheiten eher eine untergeordnete Rolle spielt, denn auch mittags, abends und zwischendurch kann er mit seinen ernährungsphysiologischen Werten punkten.

Innovative Bodenbeläge von SCHÖNER WOHNEN - Kork-Parkett

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Innovative Bodenbeläge von SCHÖNER WOHNEN - Kork-Parkett
Kork-Parkett von Schöner Wohnen - Natur in neuem Design

Die Marke SCHÖNER WOHNEN mit Ihrem gleichnamigen Magazin SCHÖNER WOHNEN ist dafür bekannt, dass sie Produkte rund ums Wohnen und Einrichten aus führenden Fachmärkten präsentieren und empfehlen. Dabei spüren die SCHÖNER WOHNEN-Redakteure weltweit neue Wohntrends und -Ideen auf und verarbeiten diese zu inspirierenden Konzepten für Ihr Zuhause.

Stiftung Warentest vergleicht Pauschalreise-Veranstalter: Neckermann Reisen überzeugt als günstig, fair und nachhaltig

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 Neckermann Reisen überzeugt als günstig, fair und nachhaltig

Oberursel, 21. Dezember 2017 - Deutschlands größte Verbraucherorganisation "Stiftung Warentest" hat die Leistungsunterschiede der sechs umsatzstärksten Veranstalter für Pauschalreisen in Deutschland miteinander verglichen. Dazu zählen neben Neckermann Reisen die Veranstalter Alltours, Dertour, FTI Touristik, Schauinsland-Reisen und Tui. Geprüft wurden vier Bereiche: das Preisniveau, die Kundenzufriedenheit, das Nachhaltigkeitsengagement sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Neckermann Reisen hat sich dabei als einziger Veranstalter über alle Kategorien hinweg gut geschlagen und überzeugte als günstig, fair und nachhaltig, so das Urteil von Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift test (Ausgabe 1/2018).

Mit Tokyo-Domains Erfolg in Japan

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Mit Tokyo-Domains Erfolg in Japan
Tokio- eine quirlige Großstadt bei Nacht...

Mit Tokyo-Domains kann sich die Wirtschaft der japanischen Metropole besser im Internet darstellen. Jeder kann den Inhaber einer Tokyo-Domain sofort mit Tokyo in Zusammenhang bringen. Unzählige domains haben das Wort "Tokyo" als Bestandteil. Der Zoo von Tokyo könnte sich beispielsweise unter www.zoo.Tokyo präsentieren. Selbstverständlich ist unter den Tokyo-Domains auch IDN, d.h. die Nutzung japanischer Schriftzeichen möglich.

Die Darstellung mit der Tokyo-Domain ist in vielen Fällen für Firmen aus Tokyo attraktiver und kürzer-damit auch merkfähiger. Die Merkfähigkeit einer Domain ist beim Marketing von Internetseiten ein entscheidender Faktor.

Die Registrierung von Tokyo-Domains ist nicht auf Firmen aus Tokyo und Bewohner Tokyos beschränkt: jeder kann domains unter .Tokyo registrieren lassen.

Die IT-Spezialisten bpi solutions und Diomex Software zeigen neue Lösungen zur Prozessoptimierung und zum Datenmanagement auf der imm cologne 2018

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Die IT-Spezialisten bpi solutions und Diomex Software zeigen neue Lösungen zur Prozessoptimierung und zum Datenmanagement auf der imm cologne 2018

(Mynewsdesk) Im Januar 2018 sind die IT-Spezialisten bpi solutions und Diomex wieder in Köln auf der internationalen Einrichtungsmesse imm cologne vertreten. Vom 15. -18. 01. 2018 präsentieren bpi solutions und Diomex Software eine Vielzahl neuer Lösungen. Auf dem Messestand 006, Boulevard, stellt bpi solutions die neuen Versionen 4.6 der CRM-Lösung bpi Sales Performer und der Katalog- und Publishinglösung bpi Publisher vor. Diomex Software zeigt aktuelle Weiterentwicklungen im Stammdatenmanagement und zur Variantenkonfiguration mit XcalibuR.

Kündigung zwischen den Feiertagen - worauf müssen Arbeitnehmer achten?

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Kündigung zwischen den Feiertagen - worauf müssen Arbeitnehmer achten?
Fachanwalt Bredereck

Zahlreiche Arbeitgeber kündigen Mitarbeitern, die sie loswerden wollen, zum Jahresende. Viele ziehen dann Bilanz und wollen die Kündigungen noch im laufenden Jahr auf den Weg bringen. So mancher Arbeitgeber scheut sich dann zwar doch, genau zu Weihnachten die Kündigung zu verschicken und tut dies zwischen den Feiertagen. Teilweise steckt aber auch eine kalkulierte Taktik dahinter.

Kündigung zu Weihnachten zulässig: Auch wenn viele Arbeitnehmer das als Zumutung empfinden, sind Kündigungen auch zu Weihnachten zulässig. Allein aus dem Zeitpunkt des Zugangs kann sich keine Unwirksamkeit der Kündigung ergeben. Es gelten somit für beide Seiten die allgemeinen Grundsätze. Arbeitgeber versuchen immer wieder, sich das zu Nutze zu machen.

Weihnachtsfeiertage: Müssen Arbeitnehmer auch in der Freizeit oder im Urlaub erreichbar sein?

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 Müssen Arbeitnehmer auch in der Freizeit oder im Urlaub erreichbar sein?
Fachanwalt Bredereck

Immer wieder liest man von Umfragen, nach denen die Mehrzahl der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit oder über Feiertage wie aktuell zu Weihnachten für ihren Arbeitgeber erreichbar ist. Viele Mitarbeiter zeigen sich demnach bereit, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft, oder auch E-Mails, SMS etc. zu beantworten. Aber müssen sie das eigentlich?

Klare Trennung von Arbeitszeit und Ruhezeit: Im Arbeitsrecht wird klar zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit differenziert. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in diesem Zusammenhang, wie lange Arbeitnehmer am Stück arbeiten dürfen und wie lang entsprechende Ruhezeiten dazwischen zur Erholung sein müssen. Eine ständige Erreichbarkeit auch in der Freizeit ist somit nicht vorgesehen. Sofern also ein Arbeitnehmer auch noch nach Feierabend z. B. Anrufe entgegennehmen soll, würde es sich dabei dann de facto wieder um Arbeitszeit handeln. Das wäre also nur dann zulässig, wenn dadurch nicht die zwingend vorgeschriebenen Ruhezeiten verletzt würden.

Kündigung des Arbeitgebers: ordentliche oder außerordentliche Kündigung?

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 ordentliche oder außerordentliche Kündigung?
Fachanwalt Bredereck

In jedem Fall hilfsweise ordentliche Kündigung: Unabhängig von der Frage, wann nun eine außerordentliche und wann eine ordentliche Kündigung einschlägig oder zu empfehlen ist, sollte der Arbeitgeber in jedem Fall hilfsweise ordentlich kündigen, wenn er sich für eine fristlose Kündigung entscheidet. Eine außerordentliche Kündigung wirksam umzusetzen, ist sehr schwierig. Deshalb sollte man sich zumindest insofern absichern, dass jedenfalls eine ordentliche Kündigung durchgeht. Das bedeutet, der Arbeitgeber sollte bereits im Kündigungsschreiben eine entsprechende Formulierung wählen: "Hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich und mit sofortiger Wirkung, hilfsweise ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglich Zeitpunkt."

Gabriel, der deutsche Macron?

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Gabriel, der deutsche Macron?
Dipl.-Ing. Hans-Diedrich Kreft

Essen, 21. Dezember 2017****** Das Netz innovativer Bürger und Bürgerinnen NiBB hat ihr zehntes YouTube-Video als Ideenwettbewerb mit der Politik um kreative Lösungen unter https://youtu.be/sqYbvPPtgrU eingestellt. Es enthält einen Vorschlag, wie deutsche Bundestagsabgeordnete über politisches Lagerdenken hinweg einen politischen Neuanfang starten können. Sie können für Deutschland und Europa mit der fairen Marktwirtschaft ein ökonomisches Erfolgsmodell vorlegen, wie es für Deutschland 1948 mit der sozialen Marktwirtschaft vorgelegen hat. Die Details zur fairen Marktwirtschaft sind dem Buch "Der befreite Mensch", Lau Verlag, Reinbek zu entnehmen.

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