BGH: Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 June 2017Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017 stellt keine Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 dar.
Dies sei für den verwunderten Leser vorweggenommen. Es gilt weiterhin der Vorrang der Leistungsklage - AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin
Noch im Februar 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach erfolgtem Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages am Vorrang der Leistungsklage scheitert. Mit anderen Worten: hatte man ein Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen und wünschte die Feststellung, dass aufgrund des Widerrufs des Verbraucherdarlehens dieser rückabzuwickeln ist, ist dies mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus Februar 2017 zum Az. XI ZR 467/15 nicht mehr möglich. Vielmehr muss der den Widerruf erklärende Verbraucher seinen Anspruch gegenüber der Bank genau beziffern und zwar in der Höhe in welcher er zu viele Zahlungen an die Bank geleistet hat.