Insolvenz bei FTI: Das gilt jetzt für Kunden
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 4 June 2024ARAG Experten informieren FTI-Kunden, welche Rechte ihnen nun zustehen
Mit der Insolvenz des Touristikkonzerns FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, ist der drittgrößte Reiseanbieter Europas pleite. Ab heute müssen Urlauber damit rechnen, dass sie ihre Koffer wieder auspacken und umplanen müssen, weil ihre Reisen eingeschränkt oder ganz abgesagt werden. Was der Bankrott für deutsche Urlauber bedeutet, erklären die ARAG Experten.
Wer ist betroffen?
Alle Leistungen der Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die online oder im Reisebüro gebucht wurden, sind von der Insolvenz betroffen. Reisen können unter Umständen nicht angetreten oder müssen abgebrochen werden. Auch andere Anbieter sind involviert: 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH und die Mietfahrzeugmarken DriveFTI und Cars and Camper. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass gebuchte Leistungen bei Drittanbietern - wie etwa TUI, Alltours oder DERTOUR - nicht betroffen sind, auch wenn sie online über FTI-Portale gebucht wurden.