Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter - Teil 7
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 8 March 2017Sonderstellung der anschaffungsnahen Herstellungskosten - Grunderwerbsteuer legal senken
Essen, 08. März 2017****Wer Häuser oder Wohnungen vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Teil 7 der Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter erläutert Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, die Sonderstellung der anschaffungsnahen Herstellungskosten und wie die Grunderwerbsteuer legal gesenkt werden kann.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Eine Sonderstellung nehmen anschaffungsnahe Herstellungskosten ein. Der Gesetzgeber definiert diese in § 6 Absatz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz. Demnach gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Voraussetzung: Diese erfolgen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des Gebäudes und die Ausgaben übersteigen ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes.