Wölbern Frankreich 04: Schadensersatzansprüche noch rechtzeitig geltend machen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 27 February 2017Wölbern Frankreich 04: Schadensersatzansprüche noch rechtzeitig geltend machen
Für die Anleger war die Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 ein Fehlschlag. Ansprüche auf Schadensersatz können aber in vielen Fällen noch geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 gehörte zu den größten Fonds, die das Emissionshaus Wölbern Invest platziert hat. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an der Fondsgesellschaft beteiligen, insgesamt wurden rund 92 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Die Beteiligung an der inzwischen verkauften Büroimmobilie in Paris erwies sich für die Anleger allerdings u.a. auch deshalb als Verlustgeschäft, weil Gelder aus der Fondsgesellschaft offenbar zweckentfremdet wurden.