ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 15 March 2017Urteile auf einen Blick
+++ Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten +++
Ein Verbot des Tragens eines Kopftuches am Arbeitsplatz ist unter Umständen rechtens, wenn weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und es dafür gute Gründe gibt. Das hat laut ARAG der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-157/15 und C-188/15).
+++ Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen +++
Ein Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen, wenn die Verkehrssituation vor der Rettungswache ansonsten zu wesentlichen Verzögerungen beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen führt. Das hat laut ARAG das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 11 K 339.16).
+++ Anderes Schiff kein Reisemangel +++
Führt ein Reiseunternehmen abweichend vom Katalog eine Kreuzfahrt mit einem anderen Schiff durch, ist dies nicht unbedingt ein Reisemangel. Im entschiedenen Fall muss laut ARAG ein Mann aus diesem Grund die Stornokosten für eine nicht angetretene Reise zahlen (AG München, Az.: 133 C 952/16).
Langfassungen: