Silber und Gold: Schweigepflicht bleibt Schweigepflicht
Verfasser: pr-gateway on Friday, 23 June 2017Ärzte dürfen Daten nur an den Berechtigten herausgeben - Wer die Schweigepflicht verletzt kann zu Schmerzensgeld verurteilt werden - von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
Es gibt mittlerweile mehrere Gerichtsurteile, in denen Schmerzensgeld dafür zugesprochen wurde, dass Ärzte gegen ihre Schweigepflicht verstoßen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Informationen an enge Familienangehörige oder ähnlich nahestehende Personen weitergegeben werden. Im Ernstfall drohen dem betreffenden Arzt Schmerzensgeldforderungen i. H. v. 5.000 Euro bis hin zu 15.000 Euro.
Verletzung der Schweigepflicht zieht Konsequenzen nach sich