ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 12 April 2017Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ MPU nicht zwingend erforderlich +++
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde laut ARAG ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen (BVerwG, Az.: 3 C 24.15 und 3 C 13.16).
+++ Klausel über Vorerkrankung unwirksam +++
Eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, wonach keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen festgeschrieben wird, benachteiligt den Versicherten unangemessen und ist laut ARAG unwirksam (AG München; Az.: 159 C 5087/16).
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