KG Berlin: Lose Zettel sind kein wirksames Testament
Verfasser: pr-gateway on Monday, 24 July 2017KG Berlin: Lose Zettel sind kein wirksames Testament
Bei einem Testament sollte auf eine gewisse Form geachtet werden. Eine lose Sammlung von Notizen kann nach einem Beschluss des KG Berlin nicht als letztwillige Verfügung gewertet werden.
Die formellen Anforderungen an ein eigenhändiges Testament sind nicht besonders hoch. Der Testierende sollte aber darauf achten, dass die letztwillige Verfügung eine eindeutige Überschrift sowie Unterschrift und Datum trägt und auch als Testament und nicht nur als bloßer Entwurf zu erkennen ist, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das geht auch aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 24. Mai 2017 hervor (Az.: 6 W 100/16).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar im Jahr 1962 ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in dem es sich gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben eingesetzt hatte. Der Mann hatte außerdem noch ein uneheliches Kind. Als er verstarb, kam es zum Streit um das Erbe.