Wimdu-Klage: Durchbruch für Ferienwohnungen in Berlin
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 11 April 2017
Berlin, 7. April 2017 - Die von der Berliner Online-Plattform für Ferien-Apartments Wimdu.de und anderen Klägern eingelegte Berufung gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot hat am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einen durchschlagenden Erfolg erzielt.
Gericht ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt - Verstoß gegen Eigentumsrecht
In der Verhandlung am 6. April folgte der 5. Senat des OVG der Argumentation der Kläger, wonach das Zweckentfremdungsverbot das Eigentumsrecht von Ferienwohnungsbetreibern verletzt. Wimdu hatte in den letzten Jahren stets darauf hingewiesen, dass dieser fundamentale Grundrechtseingriff keinen Bestand haben kann. Das Gericht sah dies ebenso und beschloss gemäß Artikel 100 des Grundgesetzes, die Berliner Regelung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Dieses muss sich nun mit der Frage befassen, ob das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch rückwirkend gelten darf - also für die vielen Ferienwohnungen, die es vor Inkrafttreten im Jahr 2014 schon gab. Das Oberverwaltungsgericht teilte mit, es halte das Verbot für teilweise verfassungswidrig und habe daher 41 Berufungsverfahren ausgesetzt.