Von schnittigen Hecken und fallenden Bäumen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 13 February 2024ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit Tipps zum Start der neuen Gartensaison
Bis zum Frühlingsbeginn und dem Start der Gartensaison sind es zwar noch ein paar Tage hin. Aber wenn das Wetter mitspielt, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Hecken und Gehölze zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder - falls nötig - zu fällen. Denn das ist nur noch bis zum 29. Februar erlaubt. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit einem Überblick über Regeln im Garten.
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es für das Zurückschneiden von Hecken?
Tobias Klingelhöfer: Im Bundesnaturschutzgesetz ist seit 2010 bundesweit geregelt, dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann - egal, ob mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt wurde - immerhin mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden.