Überstunden: Kündigung des Arbeitgebers zulässig bei Weigerung des Arbeitnehmers?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 4 May 2017Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Zum Thema Überstunden hat es schon eine ganze Reihe von Beiträgen gegeben von dir zuletzt. Wie ist denn eigentlich der Fall zu beurteilen, dass der Arbeitgeber Überstunden anordnet, der Arbeitnehmer sich aber weigert, diese zu leisten? Darf der Arbeitgeber in diesem Fall kündigen?
Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist in einem solchen Fall die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt war, die Überstunden anzuordnen. Das ist nicht ohne weiteres der Fall, es sei denn es handelt sich um einen extremen Notfall. Das klassische Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Brand im Büro. Hier dürfte der Arbeitnehmer nicht einfach Feierabend machen, sondern müsste mit löschen.
Maximilian Renger: Und abgesehen von solchen extremen Situationen?