Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof zum vorgetäuschten Eigenbedarf
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 4 May 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2017, Az. VIII ZR 44/16.
Die Eigenbedarfskündigung ist in der Praxis ein beliebtes Mittel von Vermietern, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Besonders dann, wenn der jeweilige Mieter über längere Zeit zu günstigen Konditionen dort gewohnt hat, sind Vermieter an einer Kündigung interessiert, um anschließend zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. Deshalb dürften nicht wenige Eigenbedarfskündigungen in der Praxis vorgetäuscht sein. Davor werden Mieter durch Gesetz sowie auch die Rechtsprechung vielfach nicht hinreichend geschützt. Nun hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil aber die Position des Mieters maßgeblich gestärkt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017 - Az. VIII ZR 44/16).
Eigenbedarfskündigung für den Hausmeister