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Extreme Networks übernimmt das Wireless LAN-Geschäft von Zebra Technologies

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Extreme Networks übernimmt das Wireless LAN-Geschäft von Zebra Technologies

München/San Jose (USA), 31. Oktober 2016 - Extreme Networks, Inc. (NASDAQ: EXTR) gibt heute den Abschluss der Übernahme des Wireless LAN (WLAN)-Geschäftsbereiches der Zebra Technology Corporation (NASDAQ: ZBRA) bekannt. Die Akquisition des WLAN-Geschäfts stärkt und erweitert das umfangreiche End-to-End Angebot an Netzwerklösungen von Extreme Networks und ergänzt die vertikale Branchenabdeckung.

"Diese Akquisition stärkt die Positionierung von Extreme Networks als drittgrößtem Anbieter von Netzwerklösungen im Enterprise Campus Segment. Sie eröffnet zudem eine ganze Reihe an Wachstumsmöglichkeiten sowie Erweiterungen des Lösungs- und Serviceangebots für unsere Kunden", erklärt Ed Meyercord, President und CEO von Extreme Networks. "Die Ergänzung der zusätzlichen WLAN-Ressourcen erweitert unseren adressierbaren Markt in einem der am schnellsten wachsenden Geschäftsfelder der Netzwerkbranche auf 9,4 Milliarden USD. Zudem freuen wir uns, erfahrene WLAN-Branchenexperten sowie Partner und namhafte Kunden bei Extreme Networks begrüßen zu dürfen. "

Verbandsjuristen: Fuhrparkverband gratuliert

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Als Service für die Mitglieder des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF), arbeitet der Verband seit vielen Jahren mit Rechts- und Steuerexperten zusammen. Auch mit den auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwälten Inka Pichler-Gieser und Henrik Momberger. Beide haben es aktuell in das Top-Ranking für Rechtsanwälte des Magazins Focus geschafft.

In der aktuellen Spezialausgabe des Focus ging es um Top-Rechtsanwälte 2016 aus sieben Fachgebieten. Ein Kriterium bei der Auswahl war die Empfehlung von Fachkollegen, die die Qualität in besonderer Weise beurteilen können. "Wir unterstützten unsere Mitglieder durch die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten und freuen uns und fühlen uns in unserer Wahl sehr bestätigt, dass es zwei davon in die Bestenliste des Focus Anwaltsranking geschafft haben", sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des BVF. "Ich gratuliere auch im Namen des gesamten Vorstands ganz herzlich", so Schäfer. Der Verband bietet über die Experten qualifizierte rechtliche Unterstützung, bei unterschiedlichen Fragen. Die Ersteinschätzung eines Themas ist dabei für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Sparkassen DirektVersicherung gehört zu den günstigsten Anbietern

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Sparkassen DirektVersicherung gehört zu den günstigsten Anbietern
Cramer: "Ein günstiger Preis und ein guter Service müssen sich nicht gegenseitig ausschließen".

Die Sparkassen DirektVersicherung (S-Direkt) gehört zu den günstigsten Autoversicherern in Deutschland. Das ergab eine Untersuchung der Stiftung Warentest, bei der die Preise von 72 Anbietern in insgesamt 159 Tarifen analysiert wurden. Das Beitragsniveau in jeder getesteten Altersklasse (20, 40 und 70 Jahre) wurde für die S-Direkt im Vergleich zu anderen Kfz-Versicherungen mit "besser" oder "weit besser" eingestuft. "Die Ergebnisse in den unterschiedlichen unabhängigen Tests sind ein schöner Beweis dafür, dass unser 3-S-Konzept greift und sich ein guter Preis und ein guter Service nicht gegenseitig ausschließen müssen", unterstreicht Dr. Jürgen Cramer, Vorstandsmitglied der S-Direkt.

Forderungsausfälle: Unternehmen schützen sich zu wenig

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 Unternehmen schützen sich zu wenig
Grafik: Überblick Branchen, © Intrum Justitia, EPR 2016

Viele europäische Unternehmen haben Schwierigkeiten, da ihre Kunden Rechnungen nicht fristgemäß bezahlen. So das Ergebnis des European Payment Reports 2016 (EPR) von Intrum Justitia, bei dem mehrere tausend Unternehmen Einblicke in das Zahlungsverhalten ihrer Kunden gegeben haben. Die Öffentliche Hand lässt dabei europaweit am längsten auf den Geldeingang warten: Die Zahlungen verspäten sich hier im Schnitt um 7,2 Tage. Unternehmenskunden lassen sich durchschnittlich 5,6 Tage mehr Zeit als vorgegeben, während Privatkunden nur 0,9 Tage im Verzug sind.

Jonglieren fördert Gehirn & Gesundheit

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Beratung bei Geschäftstätigkeit in den VAE

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Berlin, 31. Oktober 2016 - Unternehmen oder freiberuflichen Fachkräften, die sich mit dem Gedanken tragen, in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig zu werden - sei es, ein Unternehmen in den VAE zu gründen oder als Fachkraft dort zu arbeiten oder Fachkräfte zu entsenden - steht AGAMON Consulting ab sofort mit ihrer Erfahrung als internationale Berater (mit lokalen Kooperationspartnern) zur Verfügung.

Das Leistungsspektrum beinhaltet u.a.:
- Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften in den VAE, Freihandelszonen und Offshore - Gebieten.
- Strategische Planung der Entsendung von Fachkräften mit Fokus auf Arbeitsmigrationsrecht.
- Beratung in allen Aspekten der Arbeitsmigration (lang- und kurzfristige Entsendungen in den VAE) für bereits niedergelassene Gesellschaften.

Auf Grund der langjährigen Erfahrungen und Tätigkeit in den VAE sind wir mit den Rechtsvorschriften des Arbeitsmigrationsrechts und den Gepflogenheiten in der Praxis bestens vertraut. Der gute und intensive Kontakt zu den relevanten Behörden und Akteuren vor Ort gewährleistet eine schnelle und professionelle Bearbeitung aller erforderlichen Prozesse.

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage und nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Erstklassige Arbeit hat ihren Preis

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Erstklassige Arbeit hat ihren Preis

(Amberg, 31. Oktober 2016) "Wer mit Nüssen zahlt, darf sich nicht wundern, dass er nur Affen für ihn arbeiten", sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbund Deutscher Honorarberater (VDH). Die erstklassige Dienstleistung bei der Anlage- und Vorsorgeberatung habe halt ihren Preis. Unter dem Strich "steht sich jeder Verbraucher mit einem kompetenten Honorarberater besser als bei seiner Bank, Sparkasse oder bei freien Verkäufern, die ausschließlich an möglichst hohen Provisionen interessiert sind", fügt VDH-Chef Rauch hinzu.

Honorarkalkulation und Honorargestaltung zählen deshalb zu den beiden wichtigsten Themen der in diesem Jahr zweiten Honorarberater-Konferenz am Dienstag, 15. November 2016, im Schloss-Hotel Kassel. Gemeinsame Veranstalter sind das IFH Institut für Honorarberatung sowie der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH).

Unternehmensnachfolge im Fokus von Compliance

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Steht ein Wechsel bei einem Unternehmen an, egal ob durch eine Nachfolge innerhalb der Familie oder durch den Kauf eines externen Dritten, so ist dies stets mit einer intensiven Prüfung des Betriebs verbunden. Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an Unternehmen, sich "compliant", also rechtskonform zu verhalten, gewinnt gerade dieser Aspekt bei der Prüfung zunehmende Bedeutung.

Spätestens seit dem Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2013 ist klargestellt, dass die Unternehmensleitung im Rahmen ihrer Legalitätspflicht dafür Sorge zu tragen hat, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen. Ihrer Organisationspflicht genügt die Unternehmensleitung nur dann, wenn sie eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet. Diese wird somit von der Rechtsprechung inzwischen zwingend vorausgesetzt. Im Rahmen einer geplanten Unternehmensnachfolge ist der Nachfolger also gut beraten, wenn er - neben der klassischen Due Diligence - auch eine Compliance Due Diligence durchführt.

LTE Internet ist auch als Business Internet geeignet

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LTE Internet ist auch als Business Internet geeignet

Das Internet hat in unserer globalisierten Welt schon seit Jahren Einzug gehalten. In unserer fortgeschrittenen Welt ist das Internet kaum mehr wegzudenken. Es vergeht kaum ein Tag, wo wir uns von unseren Smartphones und Laptops losreissen können, um auf das Geschehen im Internet zu verzichten. Das Abrufen von E-Mails und die Recherche nach Neuigkeiten in der jeweiligen Branche gehört zur täglichen Routine im Job. Die Zeiten von Fax und Co. sind endgültig vorbei.
Vor einigen Jahren wurde auch das mobile Internet ins Leben gerufen. Durch die Durchdringung mobiler Endgeräte wie beispielsweise Tablets und Smartphones wird der Ausbau der mobilen Technologie massiv vorangetrieben. Waren vor etwa 5 bis 10 Jahren nur geringe Geschwindigkeiten via GPRS und Edge möglich, ist heutzutage die UMTS Technologie sehr weit verbreitet.

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht

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Auf einer Staatsstraße in Bayern liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Freistaat Bayern. Selbst bei einer besonders steinschlaggefährdeten Straße sind drei Kontrollen pro Woche ausreichend. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Coburg und wies die Schadenersatzklage eines steinschlaggeschädigten Autofahrers ab.
LG Coburg, Az. 22 O 688/15

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