GDPdU: Rechtskonforme Kassensysteme
Verfasser: pr-gateway on Monday, 9 May 2016
Der Fiskus verschärft im BMF-Schreiben vom 26. November 2016 die Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung für Kassensysteme. Bargeschäfte sind mit elektronischen Registrierkassen zu dokumentieren. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung bereits vorhandener Registrierkassen endet am 31.12.2016.
Für Unternehmen mit Bargeldgeschäften wird mit Beginn des Jahres 2017 das Führen einer elektronischen Registrierkasse zur Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist treten die im BMF-Schreiben mit dem Titel "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" vom 26. November 2010 erlassenen Regelungen für Bargeschäfte in Kraft. Der Staat verschärft damit die Überwachung der Bargeldgeschäfte um Steuerbetrug zu verhindern.