Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil I
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 17 July 2024
Essen - Ob Kosten für Reinigung, Gärtner, Schornsteinfeger, Hausmeister oder Winterdienst: Haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist jedoch darauf hin, dass nur die Arbeitskosten abzugsfähig sind, Materialkosten vom Abzug ausgeschlossen sind und laufende Verbrauchskosten wie Strom, Wasser und Gas nicht zu den abzugsfähigen Kosten gehören.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören auch die Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen und die Betreuungsleistungen in einem Privathaushalt.