Kündigung nach Äußerungen in Whattsapp-Gruppe
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 21 September 2021Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch das Berufungsgericht trotz Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Arbeitgeberkndigung.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Arbeitsverhältnis zwischen einem Technischen Leiter und seinem Arbeitgeber, einem in der Flüchtlingshilfe tätigen gemeinnützigen Verein, gemäß § 9 Kündigungsschutzgesetz gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.
Hintergrund:
Der klagende Arbeitnehmer hatte in einem privaten WhatsApp-Chat "sehr herabwürdigende und verächtliche Äußerungen" über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen getätigt. Teilnehmer des Chats waren zwei weitere Beschäftigte des Vereins. Von den Äußerungen des Technischen Leiters erfuhr der arbeitgebende Verein, dessen Mitglieder u.a. öffentlich-rechtliche Körperschaften und Ehrenamtliche sind, im Rahmen der Kündigung eines der Beschäftigten dieser Chatgruppe. Daraufhin kündigte der Verein das Arbeitsverhältnis auch mit dem Technischen Leiter ordentlich fristgerecht.