Welche exakten Vorschriften müssen Arbeitgeber beachten?
STUTTGART. Die Corona-Pandemie wirkt sich weiterhin massiv auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben aus. Im Arbeitsrecht gibt es mit der Pflicht zum Homeoffice eine besonders weitreichende Veränderung: Vorübergehend verpflichtet eine Rechtsverordnung Arbeitgeber, ihren Angestellten die Option zur Heimarbeit anzubieten. Die entsprechende Corona Schutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums gilt seit 27.01.2021 und wurde inzwischen bis 30.04.2021 verlängert. Doch welche exakten Vorschriften müssen Arbeitgeber beachten? Mit diesen und weiteren Fragen sehen sich momentan viele Anwälte für Arbeitsrecht wie Matthias Bieringer konfrontiert.
Homeoffice und Corona: Was bedeutet die aktuelle Lage für das Arbeitsrecht in Stuttgart?