Verwaltung 2.0 - Behörden werden digital
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 9 June 2021ARAG Experten informieren über das Registermodernisierungsgesetz
Es ist wie so oft bei Gesetzen: Auf den ersten Blick unverständlich, der Nutzen für den Bürger nicht ersichtlich und zu allem Übel sind sowohl Name als auch Kürzel unaussprechlich. Beim kürzlich beschlossenen Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) ist das nicht anders. Dennoch soll es der Verwaltung zu mehr Effizienz verhelfen und Verwaltungsleistungen für Bürger nachvollziehbar und transparent machen. Die ARAG Experten verraten, worum es sich bei diesem neuen Gesetz handelt.
"Once-Only"-Prinzip
Ob z. B. beim Meldeamt, bei der Fahrzeugzulassung oder beim Grundbuchamt - oft sind es immer wieder dieselben Dokumente, die der Sachbearbeiter am anderen Ende des Schreibtisches sehen möchte. Dieses umständliche und analoge Procedere soll im Rahmen des RegMoG nun beendet werden. Damit Bürger beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder identische Nachweise und persönliche Daten angeben müssen, die in anderen Bereichen der Verwaltung bereits gespeichert sind, wird es ein einheitliches, übergreifendes Identifizierungsmerkmal für jeden Bürger geben. Der Einfachheit halber wird diese Aufgabe künftig die Steuer-Identifikationsnummer übernehmen. Mit ihr können Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden, ohne dass es zu Personenverwechslungen kommen kann.