Die Neuregelung der Maklerprovision zum 23.12.2020
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 December 2020Die Neuregelungen zum Verbraucherschutz sollten alle Verkäufer und Käufer von Immobilien kennen.
Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Dirk Metz, Inhaber von Metz Immobilien in Frankfurt - Praunheim, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind und alle Maklerverträge in Textform geschlossen werden müssen. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen das Honorar geregelt werden kann:
1. Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe des Maklerhonorars fest, welches nach Verkauf des Einfamilienhauses oder der Eigentumswohnung fällig wird. Auch mit den Kaufinteressenten wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Kaufinteressenten keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein. Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden.