Gesetzliche Änderungen zu elektronischen Rechnungen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 20 November 2020BPS Software integriert alle gängigen Formate
Von einer globalen Pandemie über die temporäre Umsatzsteuersenkung bis hin zur gesetzlichen Änderung zu elektronischen Rechnungen. 2020 ist ein Jahr voller Überraschungen und Neuerungen. Die aktuelle Änderung ist das am 27. November 2020 in Kraft tretende "E-Government-Gesetz", welches bestimmte öffentliche Auftraggeber (z.B. alle Bundesbehörden, die DEGES, die Deutsche Bahn) verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Als Lieferanten des öffentlichen Sektors sind auch Unternehmen der Privatwirtschaft unmittelbar von dieser Gesetzesneuerung betroffen: Künftig muss jedes Unternehmen, das öffentliche Auftraggeber beliefert, seine Rechnungen elektronisch versenden. Das Ibbenbürener Unternehmen BPS Software verkündete bereits am 1. Oktober, dass es in dieser Sache mit der Firma crossinx zusammenarbeiten wird. crossinx ist seit zehn Jahren Spezialist zum Thema eRechnungen und ermöglicht dem Unternehmen und deren Kunden, so flexibel wie möglich auf alle Änderungen zu reagieren.
Neues Update integriert alle gängigen eRechnungs-Formate