FG Münster: Steuerpflichtiger Einbringungsgewinn bei Verschmelzung einer KG auf eine GmbH
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 August 2020FG Münster: Steuerpflichtiger Einbringungsgewinn bei Verschmelzung einer KG auf eine GmbH
Wird eine KG auf eine GmbH verschmolzen, ist der Einbringungsgewinn steuerpflichtig. Das hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 19. Mai 2020 entschieden (Az.: 13 K 571/16 G,F).
Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Münster stellt die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH eine schädliche Veräußerung nach § 22 Abs. 1 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) dar. Folge ist, dass der Einbringungsgewinn nachträglich steuerpflichtig wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
In dem Fall hatte eine KG im Jahr 2007 einen Teilbetrieb in eine Tochter-GmbH eingebracht, deren Anteile sie zu 100 Prozent hielt. Dafür erhielt sie neue Anteile. Steuerlich erfolgte die Vorgang unter Ansatz eines Zwischenwerts.
Im Jahr darauf wurde die KG auf ihre Mutter-GmbH, die zu 50 Prozent Kommanditistin der KG war, verschmolzen. Die übrigen Kommanditanteile hatten die beiden Gesellschafter der Mutter-GmbH gehalten. Der Übergang des Vermögens auf die Mutter-GmbH erfolgte ohne Gegenleistung und Kapitalerhöhung.