Preisgeld für Dissertation zählt als einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 10 November 2020
Die Dissertation ist nach jahrelanger Arbeit fertig und eingereicht. Die Freude ist zudem groß, weil dafür ein Preisgeld von der Universität ausbezahlt wurde. Doch muss der frischgebackene Doktor sein Preisgeld in der Regel als Arbeitslohn in der Steuererklärung angeben und versteuern. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Promovierende zugleich als wissenschaftlicher Angestellter an der Universität tätig war.
Steht der Anwärter des Doktortitels in einem Arbeitsverhältnis mit der Hochschule, wird davon ausgegangen, dass die Dissertation im Rahmen der beruflichen Forschungstätigkeit angefertigt wird. Wird die wissenschaftliche Arbeit anschließend mit einem Preisgeld ausgezeichnet, wird dieser Betrag vom Finanzamt zum normalen Arbeitslohn hinzugerechnet. Das bedeutet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuernachzahlung fällig werden kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule einen Teilbetrag ihres Preisgeldes für das Finanzamt zurückhalten.
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