Covid 19: Zu Hause bleiben und arbeiten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 19 March 2020ARAG Experten über die rechtliche Seite des Home-Office
Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter nach Hause geschickt - nicht in den Urlaub, sondern ins Home-Office. So soll die Ausbreitung des Coronavirus bei laufendem Betrieb minimiert werden. Vor allem Eltern, die durch Kita- und Schulschließungen in der Betreuungsklemme sitzen, können durch das Arbeiten von Zuhause aus entlastet werden. Und die aktuellen Statista-Zahlen belegen - der Wunsch nach Home-Office ist groß: 75,4 Prozent der Arbeitnehmer können sich während der Corona-Krise vorstellen, zu Hause zu arbeiten. Gleichzeitig sind aber nur 54,3 Prozent der Arbeitgeber technisch in der Lage, ein Home-Office einzurichten. Welche Regeln bei der Arbeit am heimischen Schreibtisch gelten, wissen die ARAG Experten.
Darf Home-Office angeordnet werden?
Wenn es nicht vertraglich festgehalten ist, darf weder der Chef einen Mitarbeiter gegen seinen Willen ins Home-Office schicken, noch hat der Mitarbeiter ein Anrecht auf Heimarbeit. Auch nicht in Zeiten von Corona. Allerdings geben die ARAG Experten zu bedenken, dass das Home-Office unter Umständen mehr Sicherheit für den Arbeitnehmer bedeuten kann und sinnvoll ist, um eine Infektion auszuschließen. Ist der Mitarbeiter allerdings infiziert, darf er weder im Büro noch zu Hause arbeiten.