StVO-Änderung: Zehn wichtige Punkte für Radfahrer
Verfasser: pr-gateway on Friday, 13 March 2020
Lange wurde darüber diskutiert, doch bald ist es so weit: Die neue StVO wird mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Der pressedienst-fahrrad hat wichtige Fakten für Radfahrer zusammengetragen.
1) Überholabstand
In der Straßenverkehrsordnung wird ein Mindest-Überholabstand verankert. Innerorts müssen Autofahrer in Zukunft einen Abstand von 1,5 Metern zum Radfahrer einhalten, außerorts beträgt er zwei Meter. Diese präzise Festlegung ist ein Novum. Bislang stand in der StVO, dass es sich um einen "ausreichenden Seitenabstand" handeln müsse. Die Anpassung des Gesetzestextes folgt damit bestehenden Gerichtsurteilen, die diesen Mindestabstand bereits seit den 1980er-Jahren empfahlen (z. B. OLG Saarbrücken 3 U 141/79). Die Einhaltung des Seitenabstandes gilt übrigens auch, wenn man einen Radfahrer mit Anhänger überholt. Dann muss entsprechend mehr Platz einkalkuliert werden. Fährt der Radfahrer auf einem Radstreifen, gilt die Neuregelung zum Mindestabstand allerdings nicht.
2) Erweiterung des Parkverbots an Kreuzungen