Umsatzbeteiligung für angestellte Ärzte
Verfasser: pr-gateway on Monday, 20 January 2020
Die eigene Niederlassung ist für viele Ärzte nicht mehr ein Karriereziel. Sie lassen sich lieber in Praxen oder einem medizinischen Versorgungszentrum anstellen, weil sie davon ausgehen, weniger wirtschaftliche Risiken tragen zu müssen und dennoch auf gute Verdienstmöglichkeiten nicht verzichten zu müssen. Wirtschaftliche und organisatorische Selbständigkeit tritt für viele angestellte Ärzte in den Hintergrund. Seit der Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist dieser Trend immer deutlicher spürbar.
In der Regel wird in den Arbeitsverträgen ein Grundgehalt und eine umsatzbezogene Vergütung vereinbart. Praxisinhaber müssen aufgrund des Ärztemangels hinsichtlich der Höhe der Umsatzbeteiligung oft an die finanzielle Schmerzgrenze gehen.