Weihnachtsgeschenke umtauschen - so geht"s
Verfasser: pr-gateway on Friday, 3 January 2020ARAG Experten über Rechte und Irrtümer beim Thema Umtausch.
Die Socken sind zu klein, der Schal kratzt, das Buch ist längst gelesen - manchmal trifft man mit seinen Weihnachtsgeschenken einfach nicht ins Schwarze. Doch kein Problem - man kann ja alles umtauschen. Oder? So einfach ist die Sache dann doch nicht, da es in Deutschland kein gesetzliches Recht auf Umtausch gibt. ARAG Experten erklären die rechtlichen Hintergründe und sagen, was man schon beim Kauf von Geschenken für einen späteren Umtausch beachten sollte und wie der Umtausch gelingt.
Kein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen
Gekauft ist gekauft! Es gibt kein generelles Rückgaberecht. Ein Händler muss einmal verkaufte Ware nicht zurücknehmen. Manche tun es aus Kulanz trotzdem, um eine gute Kundenbeziehung nicht zu gefährden.
Gibt es für den Umtausch eine offizielle Frist?
Nein! Laut ARAG Experten ist es jedoch ratsam, den Umtausch schnellstmöglich vorzunehmen. Wer zu lange wartet, mindert seine Rückgabechancen, es sei denn, der Händler hat mit einer langen Umtauschfrist geworben.