Steuervorteile am Münchner Oktoberfest
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 October 2019
Zu Bayern gehört die Wiesn und für viele Ansässige ist der alljährliche Besuch - ob privater oder geschäftlicher Natur - Pflicht. Das größte und bekannteste Volksfest der Welt startete im Jahr 1810, doch damals noch nicht mit den traditionellen Worten "O"zapft is!" aus dem Mund des amtierenden Oberbürgermeister Münchens. Die rund 120.000 Sitzplätze in den Wiesnzelten sind größtenteils schon vorab reserviert und es schickt sich, seine Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter darin gemeinschaftlich und vergnüglich zu verköstigen. Dieser Brauch bringt auch für den Gastgeber einen Steuervorteil von 70 oder gar 100 Prozent der Ausgaben, wenn er alles richtig macht.
Betrieblicher oder geschäftlicher Anlass vorausgesetzt