Härtere Strafen - Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 29 August 2019Härtere Strafen - Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität vorgelegt. Der Entwurf sieht u.a. deutlich drastischere Strafen vor.
Auf Unternehmen könnten künftig deutlich drastischere Strafen bei schweren Gesetzesverstößen zukommen. Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, wie zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtete.
Der Gesetzentwurf liegt zwar noch nicht öffentlich vor, doch nach Medienberichten müssen Unternehmen u.a. damit rechnen, dass sie bei Gesetzesverstößen empfindlich zur Kasse gebeten werden können. So sollen die Geldbußen erheblich angehoben werden. Liegt die Obergrenze bislang bei zehn Millionen Euro, so soll sie künftig bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro bei zehn Prozent des Jahresumsatzes liegen. Mit anderen Worten: Es können Strafen in Milliardenhöhe drohen. Die Strafe kann durch Kooperation mit den Ermittlungsbehörden oder interne Untersuchungen wieder erheblich reduziert werden.