Fotos online posten - das kann Ärger geben!
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 18 June 2019Was darf ich wirklich online stellen?
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit 2018 gilt, ist im Datenschutz ein neues Zeitalter angebrochen. Dass die neue Regelung auch Fotos und die Veröffentlichung von Bildern im Internet betrifft, wissen die Wenigsten. In der DSGVO werden Fotos nicht ausdrücklich erwähnt. Da man aber über ein Foto oft leicht feststellen kann, wo sich die betreffende Person aufgehalten hat, ergeben sich sofort Fragen zum Datenschutz. Dazu kommt, dass immer bessere Gesichtskennungssoftware zusätzliche datenschutzrechtliche Fragen aufwirft.
Wann brauche ich eine Erlaubnis für ein Foto?
Rechtsanwälte weisen immer wieder darauf hin: Grundsätzlich muss man jedes Mal, wenn man eine Person fotografiert, die Erlaubnis einholen, bevor man das entsprechende Bild online stellt. Das Gleiche gilt, wenn man ein fremdes Foto aus dem Internet lädt und an anderer Stelle wieder postet.