GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 14 June 2019GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
Üblicherweise vereinbaren Gesellschaften mit ihren Geschäftsführen nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Diese Verbote müssen ausgewogen sein, damit sie nicht insgesamt unwirksam sind.
Wenn sich die Wege von Unternehmen und Geschäftsführer trennen, ist es gut, wenn die Gesellschaft mit dem leitenden Organ ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart hat, um die berechtigten Interessen der Gesellschaft zu schützen. In der Regel wird dabei vereinbart, dass der Geschäftsführer nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht für einen konkurrierenden Wettbewerber tätig wird oder in anderer Weise als Konkurrent zu seinem ehemaligen Arbeitgeber auftritt. Im Gegenzug erhält der Geschäftsführer für seinen Verzicht in der Regel eine Karenzentschädigung.