Haartransplantation nur in Ausnahmefällen absetzbar
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 23 September 2025
Rund die Hälfte aller Männer erleidet bis zum 50. Lebensjahr einen genetisch bedingten Haarausfall. Frauen sind hingegen eher ab dem 50. Lebensjahr aufgrund hormoneller Veränderungen in der Menopause von Haarausfall betroffen. Der Haarverlust ist oft mehr als ein ästhetisches Problem. Für Betroffene kann er psychisch sehr belastend sein. Viele entscheiden sich daher für eine Haartransplantation. Die Kosten für einen solchen Eingriff betragen in Deutschland zwischen 4.000 und 14.000 Euro, je nach Anzahl der Transplantate (Grafts), Größe des Haarareals und Klinik. In besonderen Fällen erkennt sie das Finanzamt sogar an. Und zwar dann, wenn die OP aus medizinischen Gründen erfolgt.
Abzug einer außergewöhnlichen Belastung