Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Änderungen 2025 im Überblick
Verfasser: PromedAssista on Wednesday, 17 December 2025Der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurde im Jahr 2025 grundlegend reformiert. Die Neuerungen sollen pflegende Angehörige stärker entlasten und die Leistungen der Pflegeversicherung einfacher nutzbar machen. Besonders Familien mit jungen Pflegebedürftigen profitieren erheblich. In diesem Artikel erfährst du, welche Änderungen gelten, wie hoch das neue Entlastungsbudget ausfällt und weshalb eine Pflegeberatung Hessen besonders wichtig sein kann, um alle Vorteile optimal auszuschöpfen.
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Was bedeutet der gemeinsame Jahresbetrag ab 2025?
Ab 1. Juli 2025 werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem einheitlichen Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr zusammengeführt. Dadurch entfällt die bisher komplizierte Aufteilung zwischen beiden Leistungsarten. Pflegebedürftige und Angehörige können die Mittel flexibler einsetzen – je nachdem, wo der Bedarf am größten ist.
Zuvor war es nur möglich, einen Teilbetrag der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umzuwandeln. Diese Einschränkung entfällt vollständig. Somit lässt sich der gesamte Jahresbetrag bedarfsgerecht nutzen, ohne zusätzliche Anträge zur Umwidmung stellen zu müssen.
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Die wichtigsten Änderungen ab 2025