BaFin - Handel mit CFD bleibt weiterhin stark eingeschränkt
Verfasser: pr-gateway on Friday, 23 August 2019BaFin - Handel mit CFD bleibt weiterhin stark eingeschränkt
Contracts for Difference - kurz CFD - dürfen in Deutschland auch künftig nur eingeschränkt an Privatanleger vermarktet, vertrieben oder verkauft werden. Das hat die BaFin jetzt festgelegt.
Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte den Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (CFD) schon 2017 aus Anlegerschutzgründen stark eingeschränkt. Wegen des hohen Verlustrisikos hat sie den Verkauf von CFD mit Nachschusspflicht an Privatanleger komplett verboten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA teilte die Bedenken der BaFin und schränkte den Handel mit CFD zum Schutz der Privatanleger ebenfalls stark ein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.