Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 25 July 2019Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Durch illegale Kartellabsprachen sollten die Preise für optische Laufwerke auf hohem Niveau gehalten werden. Das Gericht der Europäischen Union hat die Bußgelder gegen die Kartellanten nun bestätigt.
Der Fall, den das EuG nun entschieden hat, reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Von Juli 2004 bis November 2008 soll es nach Ermittlungen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei optischen Laufwerken für PCs gekommen sein, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück. Im Herbst 2015 war die EU-Kommission schließlich zu der Überzeugung gekommen, dass sich mehrere Unternehmen an einem Kartell beteiligt haben, um die Preise für optische Laufwerke, die u.a. in PCs verwendet werden, auf hohem Niveau zu halten. Wegen der illegalen Absprachen hatte die Kommission Bußgelder gegen die beteiligten Unternehmen verhängt.