Neue Gesetzeslage zum Fahrverbot als Nebenstrafe
Verfasser: pr-gateway on Monday, 30 September 2019Das Fahrverbot als Nebenstrafe bei jeder Straftat möglich
Seit dem 24.08.2017 können Gerichte bei Verurteilung wegen jeder Art von Straftat als so genannte Nebenstrafe ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten verhängen.
Die Begrenzung, nach der ein Fahrverbot nur für solche Straftaten verhängt werden konnte, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden waren ist damit weggefallen, soweit das Fahrverbot zur Einwirkung auf den Beschuldigten erforderlich sein soll.
Noch schlimmer: Entzug der Fahrerlaubnis
Handelt es sich allerdings um eine Tat, die der Beschuldigte bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, so muss das Gericht ihm durch Urteil die Fahrerlaubnis entziehen, wenn er zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist.
Das gilt vor allem für folgende Straftaten, bei deren Vorliegen in der Regel die Fahrerlaubnis zu entziehen ist: